§ 45 Abs 2 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen, Voraussetzungen, erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers, Prüfung, strenger Maßstab; Kurzparkzone, Ausnahmeantrag einer HandelsgesmbH betreffend Parkdauer, Bewilligung, keine, Möglichkeit der Miete eines Abstellplatzes)
VwGH-30.06.2000, 2000/02/0130, 0133