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VwGH 31. 3. 2000, 99/02/0345 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2001/1364ZfV 2001, 653

§ 6 Abs 4 NotstandshilfeV (Erhöhung der Freigrenze, berücksichtigungswürdige Fälle, keine; Kreditrückzahlung für Ausbau und Renovierung zu vermietender Wohnungen, Schaffung künftiger Einnahmequellen; besondere Aufwendung zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung des Einkommens, keine)

VwGH 31.03.2000, 99/02/0345

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