Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
§ 67a Abs 1 Z 2 AVG, § 67c AVG (ebenso)
§ 89 SPG (Beschwerde wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten; Sonderfall der Dienstaufsichtsbeschwerde; Bekämpfung von faktischen Amtshandlungen auch unter dem Gesichtspunkt einer Richtlinienverletzung; Misshandlungen und Festnahmen)