Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
§ 67a Abs 1 Z 2 AVG, § 67c AVG (ebenso)
§ 38 SPG (Wegweisung, Ermächtigung des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Wegweisung Unbeteiligter bei Behinderung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder Klärung des Sachverhalts nach gefährlichem Angriff; Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Aufforderung zum Verlassen einer Örtlichkeit allein noch keine Wegweisung iSd § 38 ; Prüfung, ob physischer Zwang vorliegt bzw für den Fall der Nichtbefolgung droht; bloße Aufforderung durch Sicherheitswachebeamten, eine Gaststätte zu verlassen ohne erkennbare Drohung keine faktische Amtshandlung)