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VwGH 17. 5. 2000, 97/09/0193 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2001/1351ZfV 2001, 646

§ 21 Abs 1 HVG (Beschädigtenrente, Minderung der Erwerbsfähigkeit im Hinblick auf das allgemeine Erwerbsleben)

§ 22 HVG idF BGBl 1964/27 (ebenso, Minderung der Erwerbsfähigkeit unter Berücksichtigung der Tauglichkeit zu einer zumutbaren Erwerbstätigkeit, berufskundliche Einschätzung; Berufsbild, Bemessungsgrundlage)

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