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VwGH 29. 3. 2000, 98/12/0053 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2001/1337ZfV 2001, 640

§ 27 Abs 1 StudFG 1992 (Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter, Voraussetzungen)

§ 27 Abs 2 StudFG 1992 (Selbsterhalt, Legaldefinition)

§ 75 Abs 4 StudFG 1992 (Übergangsbestimmung für Selbsterhalter; Anwendbarkeit nur bei Nachweis der Zeiten des Selbsterhaltes bereits nach dem StudFG 1983)

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