§ 359b GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, vereinfachtes Verfahren; Nachbarn, Parteistellung, keine; Anhörungsrecht, Stellungnahmemöglichkeit, Vier-Wochen-Frist)
VwGH 31.05.2000, 2000/04/0084
Da den bfd Parteien (Nachbarn) im vorliegenden Verf betr die ggstl Änderung der Betriebsanlage der mitbet Partei keine Parteistellung, sondern nur ein Recht auf Anhörung zukam, muss das BeschwVorbringen betr die behauptete rechtswidrige Anwendung des vereinfachten Verf demnach ins Leere gehen.