§ 4 AsylG 1997 (Zurückweisung von Asylanträgen wegen Drittstaatsicherheit; Ermittlung der Rechtslage im potenziellen Drittstaat, Schutzmöglichkeit für konkrete Asylwerber, Drittstaat Ungarn, aufrechter Schutz des Asylwerbers in Ungarn als „Aufgenommener“ durch ungarischen Bescheid im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung, keine hypothetische Untersuchung ob ein den österreichischen Vorschriften entsprechendes Verfahren offen stünde)