§ 10 Abs 2 Z 3 FrG 1997 (Niederlassungsbewilligung; Versagungsgrund; Gefährdungsprognose; Aufnahme einer sonst erlaubten selbständigen Erwerbstätigkeit)
VwGH 05.05.2000, 99/19/0240
Eingangs ist festzuhalten, dass die bel Beh die von ihr gem § 10 Abs 2 Z 3 FrG 1997 getroffene Gefährdungsprognose ausschließl darauf stützte, dass der Bf eine (nach der Aktenlage selbständige) Erwerbstätigkeit ausübte, ohne hiezu nach den Best des FrG 1997 berechtigt zu sein. Ein Verstoß gegen Gewerberecht wird dem Bf im angefochtenen B nicht vorgeworfen.