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VwGH 5. 5. 2000, 99/19/0010 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2001/1310ZfV 2001, 625

§ 8 Abs 5 FrG 1997 (Niederlassungsbewilligung; „für Inländer ortsübliche Unterkunft“)

VwGH 05.05.2000, 99/19/0010

Der auslegungsbedürftige G-Begriff der „für Inländer ortsübl Unterkunft“ in § 8 Abs 5 FrG 1997 ist wie folgt zu interpretieren

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