§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung auf albanisch-stämmige Bevölkerung im Kosovo, grundlegende Änderung der politischen Verhältnisse, ausreichender Beobachtungszeitraum erforderlich, Gruppenverfolgung im Kosovo, Sicherheit für albanisch-stämmige Bevölkerung durch internationale Präsenz ab 20. 6. 1999 nach vollständigem Abzug der serbischen Verbände)