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VwGH 24. 11. 1999, 99/01/0280 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2001/1296ZfV 2001, 620

§ 44 Abs 1 letzter Satz AsylG 1997 (Übergangsbestimmungen, Entscheidungen der Erstinstanz vor dem 1. 1. 1998, keine Verpflichtung der Berufungsbehörde zur Refoulement-Prüfung gem § 8 AsylG ; keine Verfassungsbedenken, da Rückschiebungshindernisse in diesen Fällen weiterhin von Fremdenpolizei geprüft werden)

VwGH 24.11.1999, 99/01/0280

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