vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 7. 6. 2000, 99/01/0210 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2001/1294ZfV 2001, 619

§ 6 Abs 2 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet, Verfolgung nicht auf Gründe der FlKonv zurückführbar, Offensichtlichkeit maßgeblich, wenn Verfolgungsgefahr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließbar, keine Abweisung, wenn Asylantrag „bloß unbegründet“ ist, Prüfung im Entscheidungszeitpunkt, Heranziehung auch des Berufungsvorbringens mangels bestehenden Neuerungsverbotes im Verwaltungsverfahren; Vorbringen, als Roma im Militärdienst der BR Jugoslawien benachteiligt zu werden, keine offensichtliche Unbegründetheit)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!