§ 8 AsylG 1997 (Refoulement-Prüfung; keine bei Entscheidung über Asylerstreckungsantrag)
§ 11 Abs 2 zweiter Satz AsylG 1997 (Erstreckungswerber, Umdeutung der Erstreckungsanträge in Asylanträge bei Zurückweisung als unzulässig oder Abweisung als offensichtlich unbegründet des Hauptantrages; keine Benachteiligung der Erstreckungswerber wegen Nichtumdeutung bei gewöhnlicher Abweisung des Hauptantrages)