§ 48 Abs 1 BDG (Dienstplan, Einhaltung der Dienststunden, Ausnahmen; ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst, keine)
§ 64 BDG (Erholungsurlaub, Anspruch)
§ 68 BDG (ebenso, Verbrauch; Fehlen von Formvorschriften, Zulässigkeit eines mündlichen Ansuchens und einer mündlichen Genehmigung, hier verlangte Vorlage einer Gesundmeldung, nachträgliche Vorlage)