§ 94 Abs 1 Z 2 BDG idF bis 31. 12. 1993 (Dienstpflichtverletzung, Verjährung, dreijährige Verjährungsfrist, absolute Verjährung, Beginn mit Beendigung der Dienstpflichtverletzung; Gendarmeriebeamter, Verkehren in Bordell, Unterlassung von Erhebungen und Kontrollen, Unterlassung von Anzeigeerstattungen)
VwGH 27.10.1999, 97/09/0239