§ 4 Abs 1 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, keine; Ablehnung der Ersatzkraftstellung)
§ 4b AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Erteilung, Vorrang von Inländern und gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern)
§ 21 AuslBG (Stellung des Ausländers im Verfahren, Parteistellung bei Maßgeblichkeit persönlicher Umstände; keine, vom Arbeitgeber beantragte Beschäftigungsbewilligung, Versagung wegen unbegründeter Ablehnung eines Ersatzkraftangebotes und Überschreitung der Landeshöchstzahl, subjektive Rechtsverletzung, keine)