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Das vereinfachte Baubewilligungsverfahren gemäß § 70a Wr BauO VfGH 12. 12. 2000, G 97/00 (= ZfVB 2001/1449), und 20. 6. 2001, G 25/01 (= ZfVB 2001/1450)*)*)In einigen Punkten ergänzte Schriftfassung eines Vortrags im Rahmen des Judikaturseminars von o. Univ.-Prof. Dr. Heinz Peter Rill und Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek an der Wirtschaftsuniversität Wien am 29. 3. 2001.

Rechtsprechung aktuellStefan Leo FrankZfV 2001/1217ZfV 2001, 575 Heft 4 v. 6.9.2001

I.

Verwaltungsreform, Konzentration des Staates auf bestimmte „Kernaufgaben“ und dergleichen zählen zu beliebten Schlagworten in der derzeit auf politischer Ebene geführten Diskussion. Dass bei dem ehrgeizigen Vorhaben, einen (zumindest funktionell) „schlanken“ Staat zu schaffen, vielfältige verfassungsrechtliche Vorgaben beachtet werden müssen, droht dabei nur allzu leicht in Vergessenheit zu geraten. Dies haben in letzter Zeit die hier zu besprechenden Erkenntnisse des VfGH vom 12.12.2000, G 97/00, und vom 20.06.2001, G 25/01, die beide das vereinfachte Baubewilligungsverfahren (künftig: vB) iSd § 70a Wr BauO betreffen, erneut vor Augen geführt.

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