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VwGH 27. 4. 2000, 99/02/0373 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2001/999ZfV 2001, 475

§ 31 Abs 1 StVO (Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, ua Beschädigungsverbot)

§ 99 Abs 2 lit e StVO (ebenso, Strafbestimmung, Ausnahme, Verkehrsunfall, Meldung ohne unnötigen Aufschub an nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle oder Straßenerhalter, Einschränkung auf Beschädiger oder dessen Boten, keine; behauptete Verständigung des ÖAMTC, Zusicherung der Weiterleitung)

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