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VwGH 27. 4. 2000, 99/02/0152 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2001/994ZfV 2001, 474

§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Atemluftuntersuchung, Alkomattest; Rauchen innerhalb von fünfzehn Minuten vor Test, keine Belehrung über mögliches Zuwarten, straflose Verweigerung, keine)

§ 99 Abs 1 lit b StVO (ebenso, Strafbestimmung)

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