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VwGH 23. 3. 2000, 99/20/0467 (STRAFVOLLZUG)

JudikaturSTRAFVOLLZUGZfV 2001/985ZfV 2001, 472

§ 98 Abs 2 StVG (Ausführung des Strafgefangenen zur Erledigung besonders wichtiger und unaufschiebbarer Angelegenheiten; Teilnahme an einem Volksbegehren)

§ 188 Abs 1 StPO (Untersuchungshäftlinge, Zuständigkeit des Untersuchungsrichters zur Entscheidung ua über sämtliche Belange des Verkehrs der Untersuchungshäftlinge mit der Außenwelt; Teilnahme an einem Volksbegehren)

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