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VwGH 14. 3. 2000, 99/11/0322 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2001/976ZfV 2001, 468

§ 28 Abs WG 1 (Wehrpflicht, Erlöschen mit Erreichen des 35. Lebensjahres; Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes zur Gänze, wenn sich der Grundwehrdienst über die Vollendung des 35. Lebensjahres erstreckt; nicht befolgter Einberufungsbefehl)

VwGH 14.03.2000, 99/11/0322

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