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VwGH 14. 3. 2000, 99/11/0140 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 2001/974ZfV 2001, 467

§ 32 Abs 1 Z 2 HGG (Familienunterhalt, Ausmaß, 10 % für jede Person neben der Ehefrau, die zum Haushalt des Wehrpflichtigen gehört oder in seinem Haushalt lebt; Bedeutungslosigkeit der Frage, wer Wohnungsinhaber ist)

VwGH 14.03.2000, 99/11/0140

Bei der Lösung der hier entscheidenden Frage, ob der Sohn des Bfs zu dessen Haushalt iSd § 32 Abs 1 Z 2 HGG gehört, kommt es nicht entscheidend darauf an, wer Wohnungsinhaber (hier Hauptmieter der Wohnung) ist.

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