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VwGH 22. 3. 2000, 2000/04/0061 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/921ZfV 2001, 455

§ 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, „schwerwiegende Verstöße“ gegen im Zusammenhang mit Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften, Tatbestandserfüllung auch durch Vielzahl geringfügiger Verletzungen; Verletzung bloßer Ordnungsvorschriften; Prüfung des Persönlichkeitsbildes, keine)

VwGH 22.03.2000, 2000/04/0061

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