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VwGH 22. 3. 2000, 99/04/0218 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/917ZfV 2001, 454

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, Entziehungsgründe gemäß Abs 1 Z 2, Nachsicht, Voraussetzungen, vorwiegendes Gläubigerinteresse; Zahlungsvereinbarungen hinsichtlich aller Forderungen und pünktliche Erfüllung; hier keine)

VwGH 22.03.2000, 99/04/0218

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