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VwGH 22. 3. 2000, 99/04/0213 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/916ZfV 2001, 454

§ 77 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlage, Genehmigung, Auflagenvorschreibung; Auflageninhalt, Mindestvoraussetzungen; Emissionsgrenzwerte, Vorschreibung, Notwendige Vorschreibung von der Zielerreichung dienenden Maßnahmen)

VwGH 22.03.2000, 99/04/0213

Inhaltl Rechtswidrigkeit des angef B, da die bel Beh mit der Auflage D 2 einen von der mitbet Partei einzuhaltenden Emissionsgrenzwert für Lärm vorschrieb, ohne gleichzeitig jene konkreten Maßnahmen zu benennen, die zur Erreichung dieses Zieles zu setzen sind. Aufhebung.

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