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VwGH 26. 1. 2000, 99/12/0044 (DIENSTRECHT)

JudikaturDienstrechtZfV 2001/827ZfV 2001, 411

§ 61 Abs 1 GehG (Lehrer, Mehrdienstleistungsvergütung, Voraussetzungen)

§ 61 Abs 5 GehG idF BGBl 1995/297 (ebenso, Vergütung für Supplierende bei länger als einen Kalendertag dauernder Verhinderung, Gebührlichkeit ab dem ersten Tag)

§ 61 Abs 9 GehG idF BGBl 1995/297 (ebenso, Einstellung für die Zeit einer zu vergütenden Vertretung; Dauer der Einstellung vom ersten Tag mit Supplierung bis zum letzten einschließlich der dazwischen liegenden Tage)

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