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VwGH 29. 3. 2000, 98/12/0508, 0509 (DIENSTRECHT)

JudikaturDienstrechtZfV 2001/823ZfV 2001, 409

§ 43 Abs 1 Innsbr GdBeamtenG (Versetzung in den zeitlichen Ruhestand, Voraussetzungen)

§ 44 Abs 1 Innsbr GdBeamtenG (Beendigung des zeitlichen Ruhestandes, Wiederverwendung)

§ 44 Abs 3 Innsbr GdBeamtenG (ebenso, Versetzung in den dauernden Ruhestand nach drei Jahren)

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