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VwGH 17. 3. 2000, 96/19/2726 (AUSKUNFTSPFLICHT)

JudikaturAUSKUNFTSPFLICHTZfV 2001/788ZfV 2001, 395

§ 1 Abs 2 AuskunftspflichtG (mutwilliges und rechtsmissbräuchliches Auskunftsverlangen; „Maskenzwang“ bei Gericht)

VwGH 17.03.2000, 96/19/2726

Die Verfolgung eines der vorgenannten Zwecke sowie die Stellung von Auskunftsersuchen aus einer gewissen Freude an der Behelligung von Beh - in diese Richtung weist ganz offenkundig die wiederholte provokante Frage nach der Einführung eines „Maskenzwanges“ vor Gericht - begründet allerdings eine Mutwilligkeit eines Auskunftsersuchens nur dann, wenn zusätzl zu diesen missbräuchl Zwecken kein konkretes Auskunftsinteresse des ASt besteht (VwGH 22.03.1999).

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