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VfGH 29.6.2000, G 175-266/99 (RUNDFUNKRECHT)

JudikaturRUNDFUNKRECHTZfV 2001/1160ZfV 2001, 523

Art 20 Abs B-VG 1 (oberste Organe der Verwaltung, Leitungsbefugnis)

Art 20 Abs 2 B-VG (kollegiale weisungsfreie Verwaltungsbehörde mit richterlichem Einschlag)

Art 133 Z 4 B-VG (kollegiale weisungsfreie Verwaltungsbehörde mit richterlichem Einschlag; Überprüfung durch VwGH nur, wenn im Gesetz vorgesehen; Ausnahmecharakter der Art 133 Z 4-Behörden, Rechtfertigungsgründe; Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde, Privatrundfunkbehörde)

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