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VfGH 19. 6. 2000, B 246/99 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, 7. ZP, ARTIKEL 4)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, 7. ZP, ARTIKEL 4ZfV 2001/1156ZfV 2001, 522

Art 4 Abs 1 7. ZP zur MRK (Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden; ne bis in idem; Idealkonkurrenz, vollständige Erfassung des Unrechts- und Schuldgehalts des einen Delikts durch den des anderen, keine, hier Freispruch hinsichtlich Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Bestrafung wegen Missachtung von Anhaltezeichen, unzulässige Doppelbestrafung, keine)

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