vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 14. 6. 2000, B 2657/97 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2001/1107ZfV 2001, 506

§ 100 ÄrzteG 1984 (Disziplinarverfahren; bloße Parteienöffentlichkeit; keine Parteistellung des Anzeigers)

VfGH 14.06.2000, B 2657/97

Der Bf ist Facharzt für Chirurgie in Kärnten. Mit seiner Beschw wendet er sich gegen einen Beschluss des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer vom 18. 8. 1997, mit dem seinem A auf Gewährung von Akteneinsicht betreffend ein auf seine Anzeige hin gegen einen anderen Arzt geführtes DisziplinarVerf im Instanzenzug keine Folge gegeben wurde. In dem bekämpften Beschluss führt die bel Beh aus, dass das Disziplinarverf gegen den vom Bf angezeigten Facharzt mit einem Freispruch (am 14. 4. 1997) geendet habe. Das vom nunmehrigen Bf erhobene Rechtsmittel sei aber nicht begründet, da entgegen seiner Behauptung einem Anzeiger nach der StPO nur dann Akteneinsicht gewährt werde, wenn er ein rechtl Interesse - etwa zur Ausführung eines Entschädigungsanspruches - glaubhaft mache (§ 82 StPO).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!