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VwGH 9. 3. 2000, 99/07/0136 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2001/1097ZfV 2001, 499

§ 41 Abs 1 WRG (Schutz- und Regulierungswasserbauten in öffentlichen Gewässern, Bewilligungspflicht vor Ausführung; Verrohrung eines fließenden Baches)

§ 41 Abs 3 WRG (Ausführung von Stein-, Holz- oder andere Verkleidungen zum Schutz und zur Sicherung des Ufers durch den Eigentümer des Ufers, bewilligungsfrei)

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