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VwGH 14. 3. 2000, 2000/11/0002 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/1085ZfV 2001, 495

§ 67a Abs 1 Z 2 ÄrzteG (Akt verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, Beschwerde, subsidiäres Rechtsmittel; Einbehaltung der Kammerumlage bei der Auszahlung der Ärztehonorare durch die Gebietskrankenkasse)

§ 91 Abs 5 ÄrzteG (gesetzliche Sozialversicherungsträger, Auszahlung der Honorare, dabei Einbehaltung der Kammerumlage, kein Akt verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)

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