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VwGH 23. 3. 2000, 98/20/0520 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/1059ZfV 2001, 488

Art II Abs 2 Z 43a EGVG (Anwendung des AVG auf UBAS-Verfahren, Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung iSd § 67d AVG , wenn Sachverhalt aus Aktenlage iVm Berufung geklärt; ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren und schlüssige Beweiswürdigung der Erstbehörde, keine neuen Sachverhaltsbehauptungen in der Berufung, keine neuen Ermittlungen durch UBAS, Verhandlungspflicht bei Abgehen von der erstinstanzlichen Beweiswürdigung; Wichtigkeit des persönlichen Eindruckes)

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