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VwGH 29. 3. 2000, 98/12/0484 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/1056ZfV 2001, 488

§ 13 Abs 1 AVG (Anbringen, Antrag, Einbringung, ua mündlich oder telefonisch bei Tunlichkeit; Untunlichkeit einer mündlichen Antragstellung auf Ruhestandsversetzung, Verneinung einer konkludenten Antragstellung durch Übersendung von Unterlagen)

§ 13 Abs 3 AVG (Mängel schriftlicher Anbringen, Verbesserungsauftrag, Zurückweisung; Ausschluss eines Verbesserungsauftrages bei mündlicher Antragstellung auf Ruhestandsversetzung)

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