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VwGH 6. 7. 1999, 98/01/0612 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/1049ZfV 2001, 486

§ 69 Abs 1 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens, Voraussetzungen, ua Vorliegen eines durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren; keines, zwischenzeitiges Außerkrafttreten des letztinstanzlichen Bescheides durch Gesetz; keine Rechtsverletzung durch Ab- statt Zurückweisung des Wiederaufnahmsantrages)

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