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VwGH 31. 3. 2000, 99/02/0298 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2001/1032ZfV 2001, 482

§§ 51f Abs 2 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung, Partei, Nichterscheinen trotz ordnungsgemäßer Ladung, Hinderung von Verhandlungsdurchführung oder Bescheidverkündung, keine; Bescheidverkündungsverhandlung, Terminbekanntgabe in mündlicher Verhandlung, Ladungsverzicht durch eine von Bevollmächtigten vertretene Person, Hinderung der Verkündung, keine)

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