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VwGH 7. 3. 2000, 96/05/0107 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2001/1024ZfV 2001, 480

§ 1 Abs 2 VStG (Strafe, nach der Rechtslage zum Tatzeitpunkt, es sei denn, das zur Zeit der Fällung des Straferk erster Instanz geltende Recht ist günstiger; Dauerdelikt; Änderung der Rechtslage während des Deliktszeitraums; Anwendung des am Ende des Deliktszeitraums geltenden, strengeren Rechts)

§ 19 VStG (Verwaltungsübertretung, Strafbemessung; Berücksichtigung einer milderen Strafdrohung am Beginn des Deliktszeitraumes eines Dauerdelikts)

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