§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, keine, Verfügung durch Weisung: Feststellungsbescheid)
BerK 12.09.2000, GZ 37/11-BK/00
Bei der angefochtenen Personalmaßnahme handelt es sich um eine Verwendungsänderung. Es ist daher zu prüfen, ob eine schlichte, mit Weisung zu verfügende oder eine qualifizierte Verwendungsänderung, wobei nur im letztgenannten Fall eine bescheidmäßige Erledigung vorzunehmen wäre, vorliegt.