§ 38 Abs 2 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Dienststellenleiter, schwer wiegendes Spannungsverhältnis, unqualifiziertes Verhalten gegenüber unterstellten Bediensteten)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung)
§ 38 Abs 2 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Dienststellenleiter, schwer wiegendes Spannungsverhältnis, unqualifiziertes Verhalten gegenüber unterstellten Bediensteten)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung)