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VwGH 25. 11. 1999, 99/07/0145 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2001/749ZfV 2001, 327

§ 29 Abs 1 WRG (Feststellen des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes, letztmalige Vorkehrungen, Notwendigkeit aus öffentlichen Rücksichten oder im Interesse anderer Wasserberechtigter oder von Anrainern; keine Anordnungsmöglichkeit eines Auftrages zur Sanierung zwecks anderweitiger Verwendung)

VwGH 25.11.1999, 99/07/0145

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