§ 138 Abs 1 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag; ausreichende Konkretisierung in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht; Herstellung des rechtmäßigen Zustandes während des Berufungsverfahrens für Berufungsbescheid ohne Bedeutung)
VwGH 16.12.1999, 99/07/0103
Der Auftrag an den Bf lautet, das im Bereich der Ablagerung der Fässer vorhandene mineralölverunreinigte Bodenmaterial vollständig abzuheben und einer nachweisl ordnungsgem Entsorgung zuzuführen. Dieser Auftrag ist nicht nur hinsichtl der Örtlichkeit, sondern auch hinsichtl seines Inhalts ausreichend konkretisiert.