§ 50 Abs 1 WRG (Wasserbenutzungsanlagen, Erhaltungspflicht des Wasserberechtigten, sofern keine rechtsgültigen Verpflichtungen anderer bestehen)
§ 76 Abs 2 AVG (Barauslagen, Belastung des Beteiligten, bei Herbeiführung durch sein Verschulden)
§ 77 Abs 1 AVG (Kommissionsgebühren für Amtshandlungen der Behörde außerhalb des Amtes, hinsichtlich der Verpflichtung der Entrichtung ist § 76 sinngemäß anzuwenden)