§ 26 Abs 2 WRG (verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch, Beeinträchtigung eines älteren Wasserbenutzungsrechtes durch eine rechtmäßige Wasserbenutzungsanlage, keine konkrete Schadenserwartung der Behörde)
§ 121 WRG (Überprüfung der Ausführung von Wasseranlagen; Verhältnis von Bewilligungsbescheid und Überprüfungsbescheid entspricht jenem zwischen Titelbescheid und Vollstreckungsverfügung)