§ 27 Abs 1 lit f WRG (Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten binnen der im Bewilligungsbescheid bestimmten Frist, Feststellung des Erlöschens; Parteistellung nur der bisher Berechtigten)
§ 27 Abs 1 lit f WRG (Erlöschen von Wasserbenutzungsrechten binnen der im Bewilligungsbescheid bestimmten Frist, Feststellung des Erlöschens; Parteistellung nur der bisher Berechtigten)