§ 102 Abs 1 lit b WRG (wasserrechtliches Bewilligungsverfahren; mögliche Berührung ua des Grundeigentums durch den Bewilligungsbescheid; bloße Behauptung der Rechtsbeeinträchtigung reicht nicht hin; Ermittlungen zur Frage der Parteistellung sind zulässig bzw geboten)
VwGH 25.11.1999, 97/07/0182