§ 21 Abs 3 idF vor WRG-Nov 1990 WRG (Ansuchen um Wiederverleihung einer wasserrechtlichen Bewilligung; keine Hemmung des Ablaufes der Bewilligungsdauer)
§ 27 Abs 1 lit f WRG (Wasserbenutzungsrechte Erlöschen; Zeitablauf befristeter Rechte; Unterlassen der Inangriffnahme des Baues oder der Fertigstellung der bewilligten Anlage innerhalb bestimmender Frist)