§ 27 Abs 1 lit c WRG (Wasserbenutzungsrechte, Erlöschen; Zeitablauf befristeter Rechte; Umdeutung einer verfehlt gewählten Gestaltung der Befristung im Bewilligungsbescheid)
§ 29 Abs 1 WRG (Feststellung des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes, notwendige Vorkehrungen durch den bisher Berechtigten; Begriff des bisher Berechtigten; kein Ermessen bei Entscheidung über letztmalige Vorkehrungen)