§ 64 Abs 2 AVG (Berufung; aufschiebende Wirkung; Ausschluss; Bescheid, selbständiger; Beseitigung; aufhebender Bescheid; Berufungsverfahren)
VwGH 16.12.1999, 99/20/0068
Mit dem angef B wurde der Berufung des Bf gem § 64 Abs 2 AVG die aufschiebende Wirkung aberkannt; da der Bf die unverzügl Ausfolgung seiner waffenrechtl Urkunden und Waffen beantragt habe, sei die vorzeitige Vollstreckung des erstinstanzl B im Interesse des öffentl Wohles wegen Gefahr im Verzug dringend geboten. Nach Einbringung der Beschw an den VwGH gab die bel Beh der Berufung Folge und hob den erstinstanzl B ersatzlos auf.